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   VG Karlsruhe, 03.05.2006 - 7 K 1243/05   

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https://dejure.org/2006,23061
VG Karlsruhe, 03.05.2006 - 7 K 1243/05 (https://dejure.org/2006,23061)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.05.2006 - 7 K 1243/05 (https://dejure.org/2006,23061)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. Mai 2006 - 7 K 1243/05 (https://dejure.org/2006,23061)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Voraussetzungen für die Bewertung einer Aufsichtsklausur mit 0 Punkten wegen nicht rechtzeitiger Abgabe.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit einer stillschweigenden Aufforderung zur Abgabe einer Prüfungsarbeit durch den Aufsichtsführenden i.R.d. ersten juristischen Staatsprüfung; Voraussetzungen für die Bewertung einer Aufsichtsklausur mit 0 Punkten wegen vier Minuten späterer Klausurabgabe i.R.d. ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.1992 - 9 S 1210/90

    Zeitüberschreitung bei der ärztlichen Vorprüfung - Sanktionsnote;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 03.05.2006 - 7 K 1243/05
    Mit der Sanktionsregelung verfolgt der Verordnungsgeber insbesondere den Zweck, gleiche Prüfungsbedingungen für alle Kandidaten zu gewährleisten (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.05.1992, Az.: 9 S 1210/90, NVwZ-RR 1992, 639).

    Bei diesem Ansatz wäre die Rechtzeitigkeit der Abgabe auf das konkrete Übergabeverlangen des die Aufsichtsarbeit einsammelnden Personals zu beziehen und ein Weiterarbeiten bis zu diesem Zeitpunkt zwar weisungswidrig und ein Verstoß gegen die Arbeitszeitvorgabe des § 23 Abs. 1 Satz 2 AOÄ, jedoch noch nicht sanktionsbewehrt" (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.05.1992, a.a.O.).

    Schon dies legt eine über den Wortlaut hinausgehende Auslegung, durch die der Anknüpfungszeitpunkt für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit der Abgabe zum Ende der Bearbeitungszeit vorverlegt wird, nicht nahe (vgl. zur Regelung in § 19 ÄAppO 1983: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.05.1992, a.a.O.).

    Insoweit besteht hier ein grundsätzlicher Unterschied zu einer Prüfung im Multiple-Choice-Verfahren, bei dem jede einzelne vom Aufgabenheft zutreffend auf den Antwortbogen übertragene Lösung das Bestehen oder eine bessere Bewertung wahrscheinlicher macht (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v.12.05.1992, a.a.O., und BVerwG, Urt. v. 28.11.1980, a.a.O.).

    Die Kammer verkennt dabei nicht, dass der Zweck der Vorschrift in der Gewährleistung gleicher Prüfungsbedingungen liegt, was für eine möglichst weitgehende Vorverlagerung des Anknüpfungspunkts, zum Ende der festgelegten Prüfungszeit hin, spricht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.05.1992, a.a.O.).

    Zwar hat die seitens des Kandidaten erforderliche Übergabe der Arbeit regelmäßig schon beim erstmaligen Erscheinen der Aufsichtsperson am Arbeitsplatz zu erfolgen (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.05.1992, a.a.O.), ohne dass es dazu einer ausdrücklichen Aufforderung bedarf.

  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

    Auszug aus VG Karlsruhe, 03.05.2006 - 7 K 1243/05
    Das Erfordernis, den Anwendungsbereich einer Norm im Einzelfall durch Auslegung zu ermitteln, bedeutet noch keine Verletzung des Bestimmtheitsgebots, solange eine solche Auslegung mit herkömmlichen juristischen Methoden bewältigt werden kann (vgl. BVerfGE 78, 205, 212 f.; Beschluss vom 14.12.2000, NJW 2001, 879, 880).
  • BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84

    Schatzregal der Länder

    Auszug aus VG Karlsruhe, 03.05.2006 - 7 K 1243/05
    Das Erfordernis, den Anwendungsbereich einer Norm im Einzelfall durch Auslegung zu ermitteln, bedeutet noch keine Verletzung des Bestimmtheitsgebots, solange eine solche Auslegung mit herkömmlichen juristischen Methoden bewältigt werden kann (vgl. BVerfGE 78, 205, 212 f.; Beschluss vom 14.12.2000, NJW 2001, 879, 880).
  • VG Koblenz, 29.05.2019 - 4 K 1252/18

    Bei einer wesentlichen Überschreitung der Bearbeitungszeit darf Klausur mit

    Aufgrund des Antwortverfahrens - das Ankreuzen bestimmter Lösungsantworten - kann in diesen Fällen schon eine geringe Überschreitung der Bearbeitungszeit das Klausurergebnis wesentlich beeinflussen (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 3. Mai 2006 - 7 K 1243/05 -, juris, Rn. 25).

    Diesem Ergebnis stehen auch nicht die vom Kläger angeführten Urteile der Verwaltungsgerichte Karlsruhe vom 3. Mai 2006 - 7 K 1243/05 - und Berlin vom 2. Juli 2007 - 12 A 1372.04 - entgegen.

  • VG Düsseldorf, 30.10.2018 - 2 K 2519/18
    vgl. VG Dresden, Urteil vom 18. Mai 2017 - 5 K 3385/14 -, juris, Rn. 25; Kammerurteil vom 31. Mai 2016 - 2 K 2280/15 -, juris, Rn. 17; VG Karlsruhe, Urteil vom 3. Mai 2006 - 7 K 1243/05 -, juris, Rn. 17; VG Göttingen, Beschluss vom 29. März 2004 - 4 B 32/04 -, juris, Rn. 18; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl. 2018, Rn. 824.
  • VGH Bayern, 05.10.2009 - 7 CE 09.1893

    Beamtenanwärter; Zwischenprüfung; nicht rechtzeitige Abgabe der Arbeit; zwingende

    Er kann vielmehr für solche Pflichtverstöße grundsätzlich auch die Sanktionsnote "ungenügend" als zwingende Rechtsfolge vorsehen, ohne damit gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu verstoßen (vgl. BayVGH a.a.O.; VG Karlsruhe vom 3.5.2006 Az. 7 K 1243/05 ).
  • VG Köln, 15.11.2022 - 6 K 4326/18
    vgl. dazu: BVerwG, Urteil vom 27.02.2019 - 6 C 3.18 -, juris, Rn. 15 m. w. N.; VG Karlsruhe, Urteil vom 03.05.2006 - 7 K 1243/05 -, juris, Rn. 24.
  • VG Köln, 14.02.2008 - 6 K 486/07

    Sanktionsbeschluss zur Zweiten Juristischen Staatsprüfung durch ein

    So aber VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.5.1992 - 9 S 1210/90 -, NVwZ-RR 1992, S. 630; VG Karlsruhe, Urteil vom 3.5.2006 - 7 K 1243/05 -, zitiert nach juris.
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